Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allen Vereinbarungen und Angeboten liegen die Bedingungen des Lieferanten zugrunde. Sie gelten durch Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung als anerkannt: Abweichende Bedingungen des Bestellers, die der Lieferant nicht ausdrücklich schriftlich anerkennt, sind für ihn unverbindlich, auch wenn er ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

Preisangebot

Die Preisangebote, werden in Euro abgegeben. Die Preise sind Nettopreise ohne gültige gesetzliche Mehrwertsteuer. Die Preise erlangen die Verbindlichkeit erst mit der Bestätigung des Auftrages durch den Lieferanten.

Zahlungsbedingungen

Die Rechnung(en) (Nettopreis zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer) wird (werden) unter dem Tage des Abganges der Ware bzw. der Teillieferungen ausgestellt. Liegt nach Fertigstellung oder nach Eintreten der Abnahmeverpflichtung keine Versand Verfügung des Auftraggebers vor oder wird die Ware beim Lieferanten eingelagert, so wird die Rechnung unter dem Datum der Fertigstellung der Ware ausgefertigt. Die Zahlungsfristen laufen vom Rechnungsdatum ab. Die Zahlung des Rechnungsbetrages hat innerhalb 15 Tagen nach -Rechnungsdatum ohne Abzug von Skonto in der angegebenen Währung zu erfolgen, bei Zahlung innerhalb 8 Tagen ab Rechnungsdatum unter Abzug von höchstens 2% Skonto. Bei kleinen Beträgen gilt Nachnahme als gewerbeüblich. Bei neuen Geschäftsverbindungen kann Vorauszahlung verlangt werden. Die Zahlung durch Wechsel unterliegt vorheriger Vereinbarung/Wechsel und Akzepte werden stets nur zahlungshalber entgegengenommen. Ihre Hereinnahme erfolgt nur gegen Berechnung der Diskontspesen und sonstiger Kosten. Wechsel gelten nicht als Barzahlung und berechtigen nicht zum Abzug von Skonto. Ein Skontoabzug auf Teilzahlungen oder Zwischenrechnungen wird nur gewehrt, wenn Barzahlung innerhalb der Skontofrist erfolgt. Bei Lieferung von Sonderanfertigungen oder für den Auftraggeber besonders hergestellter oder eingefärbter Materialien und deren Konfektionierung, ist der Lieferant berechtigt hierfür sofortige Zahlung zu verlangen. Dem Auftraggeber steht wegen etwaiger eigener Ansprüche, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund ein Zurückbehaltungs- oder Aufrechnungsrecht nicht zu. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 2% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu vergüten. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen. Bei Banküberweisungen und Schecks gilt der Tag an dem die Gutschriftanzeige bei dem Lieferanten eingeht, als Zahlungseingang. Verschlechterungen der Vermögensverhältnisse oder Zahlungsverzug, berechtigen den Lieferanten sofortige Zahlung aller offenen, auch der noch nicht fälligen Rechnungen bzw. den Kontokorrentsaldo zu fordern, sowie für nicht fällige Wechsel und Schecks und laufende Aufträge den Gegenwert in bar zu verlangen. Desgleichen hat der Lieferant das Recht, die Weiterarbeit an den laufenden Aufträgen des Auftraggebers einzustellen. Soweit die vorstehenden Zahlungsbedingungen zugunsten des Auftraggebers abgeändert werden, hat dieser die gesamten Kredit- und sonstigen Kosten zu tragen.

Eigentumsvorbehalt

Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen bzw. Einlösung der dafür gegebenen Wechsel oder Schecks Eigentum des Lieferanten. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für die Kontokorrentforderung. Die Vorbehaltsware darf vor vollständiger Bezahlung oder vor Einlösung der dafür gegebenen Wechsel oder Schecks ohne Zustimmung des Lieferanten weder verpfändet noch zur Sicherstellung übereignet werden. Zum Weiterverkauf der Vorbehaltsware ist der Auftraggeber nur mit der Maßgabe berechtigt und ermächtigt, dass die Kaufpreisforderung aus dem Weiterverkauf auf den Lieferanten übergeht. Die Forderungen des Auftraggebers aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware werden bereits jetzt an den Lieferanten, abgetreten, welcher diese Abtretung hiermit annimmt.

Lieferungen

gelten ab Lieferwerk, sofern nichts anderes vereinbart ist. Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers. Sofern der Auftraggeber keine besondere Weisung erteilt, übernimmt der Lieferant keine Verbindlichkeit für billigsten oder schnellsten Versandweg. Transportversicherungen werden vom Lieferanten nur auf ausdrückliche Anweisung und Kosten des Auftraggebers vorgenommen.

Lieferzeit

Sind keine Liefertermine vereinbart, wohl aber eine nach bestimmten Zeiträumen bemessene Lieferzeit, so beginnt diese mit dem Tag der Absendung der Auftragsbestätigung; sie endet mit dem Tage, an dem die Ware das Lieferwerk verlässt oder wegen Versandunmöglichkeit eingelagert wird. Für die Dauer der Prüfung von Andrucken, Fertigungsmustern oder anderer für die Fertigstellung des Auftrages zu erteilenden Freigaben durch den Auftraggeber ist die Lieferzeit jeweils unterbrochen und zwar von dem Tage der Absendung an den Auftraggeber bis zum Tage des Eintreffens seiner Stellungnahme. Verlangt der Auftraggeber nach der Auftragsbestätigung Änderungen des Auftrages, welche die Anfertigungsdauer beeinflussen so beginnt die neue Lieferzeit erst mit der Bestätigung der Änderung. Für Überschreitung der Lieferzeit ist der Lieferant nicht verantwortlich, falls diese durch Umstände, welche der Lieferant nicht zu vertreten hat, verursacht wird. Betriebsstörungen, sowohl im eigenen wie in fremden Betrieben, von denen die Herstellung und der Transport abhängig sind, verursacht durch Krieg, Streik, Aussperrung, Aufruhr. Energiemangel, Ausfall oder Versagen der Verkehrsmittel, nicht beeinflussbare Arbeitseinschränkungen oder sonstige durch, höhere Gewalt verursachte Unterbrechungen, befreien von der Einhaltung der vereinbarten Lieferzeit und der Preise. Eine hierdurch herbeigeführte Überschreitung der Lieferzeit berechtigt den Auftraggeber nicht, vom Auftrag zurückzutreten, oder den Lieferanten für etwa entstandene Schäden verantwortlich zu machen.

Lieferverzug

Bei Lieferverzug des Lieferanten ist der Auftraggeber in jedem Fall erst nach Stellung einer angemessenen Nachfrist zur Ausübung der ihm gesetzlich zustehenden, Rechte berechtigt. Ersatz entgangenen Gewinns, kann er nicht verlangen.

Abnahmeverzug

Kommt der Auftraggeber mit Abnahme in Verzug, so stehen dem Lieferanten die Rechte aus § 326 BGB zu. Statt dessen steht dem Lieferant aber auch das Recht zu, vom Vertrag nur teilweise zurückzutreten und hinsichtlich des anderen Teiles Schadenersatz zu verlangen. Nimmt der Auftraggeber die Lieferung nicht innerhalb angemessener Frist nach Fertigstellungsanzeige bzw. avisiertem Versand nicht sofort ab, oder ist ein Versand infolge von Umständen die der Lieferant nicht zu vertreten hat, längere Zeit unmöglich, dann ist der Lieferant berechtigt, die Lieferung für Rechnung und auf Kosten des Auftraggebers entweder selbst auf Lager zu nehmen oder bei einem Spediteur einzulagern.

Beanstandungen

sind nur innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware zulässig. Die Pflicht des Auftraggebers zur Untersuchung der gelieferten Ware besteht auch, wenn Ausfallmuster übersandt worden sind. Mängel eines Teiles der Lieferung können nicht zur Beanstandung der ganzen Lieferung führen. Es kann nur Minderung nicht aber Wandlung oder Schadenersatz verlangt werden. Der Lieferant hat das Recht der Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Versteckte Mängel die nach unverzüglicher Untersuchung nicht zu finden sind, dürfen nur dann gegen den Lieferanten geltend gemacht werden, wenn die Mängelrüge innerhalb von drei Monaten, nachdem die Ware das Lieferwerk oder den Lieferanten verlassen hat bei dem Lieferanten eintrifft. Abweichungen in der Beschaffenheit der vom Lieferanten beschafften Produkte oder die mit dem Auftraggeber vereinbarten Sondermaterialien können nicht beanstandet werden, soweit sie den Bedingungen der jeweiligen Hersteller oder der sonst zuständigen Lieferindustrie, die auf Anfordern dem Auftraggeber zur Verfügung stehen, für zulässig erklärt sind oder soweit sie durch den Produktionsvorgang bedingten Unterschieden zwischen Muster und Fertigung unterliegen. Für Lichtechtheit, Veränderlichkeit und Abweichungen der Farben sowie für die Imprägnierung, Lackierung oder anderer Oberflächenbeschaffenheiten (wie Stoffe etc.) haftet der Lieferant nur insoweit, als Mängel der Materialien vorderen Verwendung bei sachgemäßer Prüfung erkennbar waren. Soweit Sonderarbeiten an den Produkten durch Dritte durchgeführt werden, gelten die Lieferungsbedingungen der einschlägigen Branchen, die dem Auftraggeber zur Verfügung gestellt werden auf Anforderung. Für Verschulden des Personals wird auch innerhalb von Verträgen nur nach § 831 BGB gehaftet.

Vom Auftraggeber beschafftes Material

Vom Auftraggeber beschafftes Material gleich welcher Art ist dem Lieferanten frei Haus zu liefern. Der Eingang wird bestätigt ohne Übernahme der Gewalt in der Beschaffenheit der gelieferten Waren.

Schutz- und Urheberrechte

Die Verpflichtung zu prüfen, ob ein Auftrag Schutzrechte oder sonstige Rechte Dritter verletzt, obliegt allein dem Auftraggeber. Dieser haftet allein und hat TEAM WMB von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen und TEAM WMB sämtliche Schäden zu ersetzen, der durch eine solche Verletzung Dritter entstehen sollte.

Erfüllungsort, Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche sich aus diesem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist Schweich/Trier. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen den Vertragsparteien ist ausschließlich Schweich/Trier. TEAM WMB ist jedoch auch berechtigt, den Käufer an seinem Geschäftssitz/Wohnsitz zu verklagen.

Verpackung

Für die Verpackung werden umweltfreundliche Materialien verwendet. Die Kosten für Verpackungen ergeben sich aus dem einzelnen dem Auftrage zugrunde liegenden Angebot.
 

Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, oder sollten sie eine Regelungslücke enthalten, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen gelten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen.

 

TEAM WMB GmbH
Am Bahnhof 8
54338 Schweich

Telefon: 0 65 02 / 99 65 72
Telefax: 0 65 02 / 9 96 94 30
E-Mail: info@team-wmb.de